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   FG Rheinland-Pfalz, 06.11.1996 - 1 K 2025/93   

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FG Rheinland-Pfalz, 06.11.1996 - 1 K 2025/93 (https://dejure.org/1996,33050)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06.11.1996 - 1 K 2025/93 (https://dejure.org/1996,33050)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06. November 1996 - 1 K 2025/93 (https://dejure.org/1996,33050)
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  • BFH, 26.07.1991 - VI R 114/88

    Pkw - Jahresfahrleistung - Ansatz des Pauschbetrages - Dienstreisen - Kfz-Kosten

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 06.11.1996 - 1 K 2025/93
    Führt er solche Nachweise nicht, so können der Umfang der beruflichen PKW-Nutzung und die Höhe der darauf entfallenden Kosten nur nach § 162 AO geschätzt werden, wobei für Geschäftsreisen mangels Einzelnachweises der Kosten typisierend ein pauschaler Kilometersatz von - in 1990 - 0, 42 DM anzusetzen ist (Abschnitt 119 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 Buchst. a EStR 1990, vgl. auch BFH-Urteil vom 26. Juli 1991 VI R 114/88 ,BStBl II 1992, 105m.w.N.).
  • BFH, 20.03.1992 - VI R 10/91

    Fahrten eines Arztes während dem Bereitschaftsdienst (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 06.11.1996 - 1 K 2025/93
    Dieser Pauschsatz gilt auch für die Zusatzfahrten des Klägers während der Rufbereitschaft ( BFH-Urteil vom 20. März 1992 VI R 10/91 ,BStBl II 1992, 835).
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